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| ESV | Verein | Beiträge |
Auszüge aus der BeitragsordnungHöhe der monatlichen Beiträge(Grundlage: Beschluss des Vorstandes des Eberswalder SV e.V.)
KündigungDer Austritt aus dem Eberswalder SV e.V. ist durch schriftliche Kündigung jederzeit möglich. Jedoch bleibt die Verpflichtung (laut Satzung) zur Beitragszahlung bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres bestehen. Die Austrittserklärung (Kündigung) muss schriftlich bis zum 30.06. bzw. 31.12. beim Vorstand des Eberswalder SV e.V. eingehen, ansonsten bleibt die Verpflichtung zur Beitragszahlung auch für den folgenden Zeitraum bestehen. Die Beitragszahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Eberswalder Schwimmvereins e.V. oder durch das Einverständnis zum Lastschriftverfahren. Mitglieder, die ab 01. Januar 2002 aufgenommen werden, verpflichten sich zur Beitragszahlung mittels Lastschrift.
Hinweise zur Beitragszahlung bzw. deren AusbleibenAus den zu zahlenden Beiträgen resultiert ein Versicherungsschutz für die Mitglieder des Eberswalder Schwimmvereins e.V. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Falle des Ausbleibens der Mitgliedsbeiträge der Versicherungsschutz für den Beitragssäumigen erlischt. In diesem Kontext sei weiterhin darauf hingewiesen, dass Starts im Rahmen von Wettkämpfen sowie die Teilnahme am Trainingsbetrieb nicht mehr möglich sind. |
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