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Auszüge aus der Beitragsordnung

Höhe der monatlichen Beiträge

(Grundlage: Beschluss des Vorstandes des Eberswalder SV e.V.)

  1. Aktive Mitglieder (uneingeschrängte Mitgliedschaft mit aktiver Beteiligung am Vereinsleben)

    1.1 Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten monatlich 8,00 EUR
    1.2 Erwachsene monatlich 8,00 EUR
    1.3 Familienbeitrag für Familien mit mindestens einem unter 1.1 und einem unter 1.2 fallenden aktiven Mitglied monatlich 2/3 des Gesamtbeitrages
    1.4 Sozialhilfeempfänger 3,00 EUR monatlich

  2. Passive Mitglieder (uneingeschrängte Mitgliedschaft ohne aktive Beteiligung am Vereinsleben) -Fördermitglieder- Jährlich 20,00 EUR

  3. Einmalige Aufnahmegebühr von 20,00 EUR nach 2 Trainingsstunden Probezeit. Bei Ummeldungen (Startrechtswechsel) aus anderen Vereinen des Landesschwimmverbandes Brandenburg e.V. entfällt die Aufnahmegebühr.

  4. Die Beitragszahlung erfolgt halbjährlich bis zum 31.03. für das 1. Halbjahr und bis zum 30.09. für das 2. Halbjahr.

Kündigung

Der Austritt aus dem Eberswalder SV e.V. ist durch schriftliche Kündigung jederzeit möglich. Jedoch bleibt die Verpflichtung (laut Satzung) zur Beitragszahlung bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres bestehen. Die Austrittserklärung (Kündigung) muss schriftlich bis zum 30.06. bzw. 31.12. beim Vorstand des Eberswalder SV e.V. eingehen, ansonsten bleibt die Verpflichtung zur Beitragszahlung auch für den folgenden Zeitraum bestehen.

Die Beitragszahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Eberswalder Schwimmvereins e.V. oder durch das Einverständnis zum Lastschriftverfahren. Mitglieder, die ab 01. Januar 2002 aufgenommen werden, verpflichten sich zur Beitragszahlung mittels Lastschrift.

Empfänger: Eberswalder Schwimmverein e. V.
Konto Nr.: 370 130 9506
BLZ: 170 520 00
Kreditinstitut: Sparkasse Barnim
Verwendungszweck: Beitragszeitraum, Name - Vorname - Mitgliedsnummer

Hinweise zur Beitragszahlung bzw. deren Ausbleiben

Aus den zu zahlenden Beiträgen resultiert ein Versicherungsschutz für die Mitglieder des Eberswalder Schwimmvereins e.V. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Falle des Ausbleibens der Mitgliedsbeiträge der Versicherungsschutz für den Beitragssäumigen erlischt.

In diesem Kontext sei weiterhin darauf hingewiesen, dass Starts im Rahmen von Wettkämpfen sowie die Teilnahme am Trainingsbetrieb nicht mehr möglich sind.